Residenz München
Verwaltung der
Residenz München
Residenzstraße 1
80333 München
(0 89) 2 90 67-1
Fax (0 89) 2 90 67-2 25
ResidenzMuenchen
@bsv.bayern.de
www.residenz-muenchen.de

Bankette, Stehempfänge, Festakte, Preisverleihungen
Hinweis: Der Kaiser- und der Vierschimmelsaal sind grundsätzlich repräsentativen Veranstaltungen der Bayerischen Staatsregierung vorbehalten. Sie werden daher nur für hochrangige Veranstaltungen vergeben.
Stehplätze: 280 Personen
Reihenbestuhlung: 200 Personen
Bankettbestuhlung: 160 Personen
7.000,- Euro
in Verbindung mit Kaisersaal:
21.000,- Euro
Personalkosten je nach Veranstaltung für Betreiber, Kastellan, Hausaufsicht und technisches Fachpersonal (mind. 3 Personen, je zwischen ca. 34 - 42 Euro pro Stunde);
Reinigung ist in der Miete enthalten; Einlass- und Garderobendienst erfolgt durch eine vom Veranstalter zu beauftragende Fremdfirma (mind. 4 Personen), in der Regel Veranstaltungsdienst Paul Mayr (Herr Kraus, Tel. 0 89/74 71 74-36) oder allpower Veranstaltungsservice (Herr Dobler, Tel. 0 89/55 22 44-11)
je Stuhl: 4,- Euro
je Abstelltisch: 5,- Euro
je Tisch: 10,- Euro
Rednerpult: ca. 35 Euro
Podium: Preis auf Anfrage
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Aufnahme mit freundlicher Unterstützung
von
Castelli Media, München (Copyright)
Rauchverbot
Kerzenverbot
218 qm (14,86 x 14,7 m)
ganzjährig
Foyer Kaisertreppe (ca. 135 qm), Garderobe "Weißer Saal" (148 qm), eingerichtete Küche (100 qm) mit Umkleideräume für Personal,
Mikrofon, Lautsprecheranlage, Podium, Rednerpult, Abstelltische (80 x 80 cm), Tische (80 x 180 cm); Tische und Stühle müssen vom Veranstalter bzw. Bewirtschafter gestellt oder angemietet werden.
Bitte beachten Sie, dass externe technische Dienstleistungen nur durch akkreditierte Unternehmen durchgeführt werden dürfen und von diesen ein 13%iges Umsatzentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
Folgende Catering-Unternehmen haben ein Bewirtschaftungsrecht in der Residenz München:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewirtschaftung durch ein Catering- Unternehmen in der Residenz München von diesem ein 13%iges Bewirtschaftungsentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.